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Deutscher AnwaltSpiegel: Arbeitszeiterfassung - ein weiteres Kapitel - behördliches Eingreifen


Arbeitszeiterfassung (nicht nur) für angestellte Rechtsanwälte – Weckruf für alle Betriebe, in denen noch keine Arbeitszeiterfassung erfolgt!  

Seit einer Entscheidung des EuGH und des BAG sind die Fragen der Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber ein Thema, die noch keine Erfassung der Arbeitszeit vorgeben. Dies ist typischerweise in Anwaltskanzleien der Fall, aber auch in anderen Wissensberufen, Agenturen, Vertriebsfirmen und so weiter.

Im Anschluss an diese Entscheidungen wurde „gerätselt“, ob Arbeitssicherheitsbehörden dieses Gebot durchsetzen können, wenn es eine direkte gesetzliche Grundlage mit Sanktionsandrohung noch nicht gibt. Das VG Hamburg hat nun das behördliche Vorgehen gegen eine internationale Anwaltskanzlei gebilligt – was mit letzter Konsequenz auch Bußgelder nach sich ziehen kann. Dies ist ein neues Kapitel, das Handlungsbedarf aufzeigt.

 

Lesen Sie dazu den Artikel von Dr. Christian Bloth in der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegel:

 

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